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Zufall ?Tuesday, September 28. 2010Comments
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Nun ja, das Dokument wurde 2008 erstellt, aber woher wusste man 2008, dass in 2010 eine Neuberechnung notwendig sein würde und woher wusste man, wie die Rentenbeiträge steigen würden, bzw. z.B. die durchschnittlichen Mieten? In dem Dokument wird Bezug auf die Jahre 2009 und 2010 genommen (z.B. Rentenerhöhung und die aktuelle Gesetzeslage, wie das Urteil des BVG).
Das Dokument wurde damit zumindest seit dem BVG Urteil 2010 aktualisiert, was heißt, dass sich der Inhalt geändert hat. Ob damit eine Missachtung des BVG vorliegt, bezweifle ich sehr stark. Diese Diskussion ist wirklich sehr nervig, Rot-Grün hat es eingeführt mit Zustimmung von CDU/CSU und FDP im Bundesrat. - Alle größeren Parteien (auch die, die es heute vergessen haben) haben HartzIV (benannt nach Peter Hartz, Mitglied der SPD und der IG Metall) mit samt der Berechnung mitgetragen - Die Hartz IV Sätze steigen minimal, dies ist nichts, was das BVG gefordert hat, es wurde nur so von den Medien interpretiert - Über die Hartz IV Sätze hinaus gibt es Sachleistungen für Kinder, die nicht in den Sätzen enthalten sind, es ist eine Verbesserung zum Status quo Und da die Kommunen dafür aufkommen werden müssen, werden sich die SPD und Schwarz/Gelb sicherlich einigen, es gibt nämlich sehr viele SPD regierte Länder, die durchaus auch eigene Interessen verfolgen. Vermutlich wird als sozialer Kraftakt und Anstrengung aller Sozialverbände und Gewerkschaften Alkohol und Zigaretten wieder zum Existenzminimum hinzugerechnet, die Beiträge werden um sagen wir 14 Euro, statt 5 Euro erhöht und alle sind wieder glücklich.
#1
on
2010-09-28 10:39
1. Haben Sie sich den Screenshoot angeguckt? Da ist von einer Änderung im Jahre 2008 die Rede.
2. Haben Sie sich die Mühe gemacht, das Dokument durchzulesen. 2.1. Ersten werden öfters solche in die Zukunft gerichteten Planungsdokumente herausgegeben (siehe Tabelle am Anfang). 2.2. Der Bericht aeussert auch "Der Existenzminimumbericht ist prognostisch angelegt (Exante-Berechnung)." oder auch "Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2009 bzw. 1. Juli 2010 hängt wesentlich von der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter ab. Die endgültige Höhe der Rentenanpassung steht erst im März des jeweiligen Jahres fest. Nach vorläufigen Annahmen wird derzeit mit einer Rentenerhöhung zu diesen Zeitpunkten von rund 2,75 Prozent bzw. 1,80 Prozent gerechnet." oder "Diese Quadratmetermieten werden mit einer jährlichen Mietsteigerung von 1,4 Prozent für 2008 und 2010 sowie von 1,6 Prozent für 2009 fortgeschrieben. Die Quadratmetermieten betragen somit in 2010 monatlich 7,00 Euro bzw. 5,78 Euro." Es geht mir nicht um den Betrag ... es geht mir um die Missachtung des BVG, des Grundgesetzes
1. Ja, das habe ich, ich habe mich gewundert und deshalb auch das Dokument geöffnet und gelesen, weil es mir sehr komisch vorkam und auch ich den Verdacht hatte, dass hier etwas "krum" gelaufen ist.
2. Wenn wir jetzt aber z.B. auf Seite 5, Kapitel 4.2 Absatz 2 springen: "Zur Umsetzung des Verfassungsauftrags wird die Bundesregierung rechtzeitig gesetzgeberisch aktiv werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis spätestens zum 1. Januar 2010 eingeräumt." Das BSG hat die Berechnung der Sätze Anfang 2009 für verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft und dies zur Klärung an das BVG übergeben. Das BVG hat Anfang 2010 ein Urteil gefällt. Ich kann nicht glauben, dass dieser Absatz schon 2008 in dem Dokument gestanden hat, das Datum bleibt aber seltsam.
#2.1
on
2010-09-28 11:42
Nein, das ist nicht verquer .... es ist ja nicht so das das Februar 2010 das einzige BVG-Urteil ist, das zumindestens Indirekt Auswirkungen auf HartzIV hat.
Der von Ihnen zitierte Absatz bezieht sich auf BVerfG - 2 BvL 1/06 - vom 13. Februar 2008 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20080213_2bvl000106.html). Das ist ein komplett anderes Uorteil. Die Neuregelung des Feb. 2010 HartzIV Urteil muss im Übrigen erst zum 30. Dez. 2010 und nicht zum 1.1.2010 erfolgen. Anhand dessen hätte klar werden koennen, das es sich um unterschiedliche Urteile handelt.
Das ist richtig, nun da muss ich meinen Vermerk zu dem obigen Dokument zurücknehmen.
Woher kommt aber das obige Dokument? Ich habe selbst nochmal gesucht und bin auf das hier gestoßen, das ist deutlich aktueller: http://www.bmas.de/portal/47972/property=pdf/2010__09__26__referentenentwurf__regelsaetze__sgb2.pdf Hier kommt jetzt aber etwas interessantes: Das Papier von oben, mit den ermittelten 364 Euro Existenzminimum wurde im Jahr 2008 erstellt, also federführend von Herrn Müntefering (SPD) und Herrn Scholz (SPD). Das von mir angefügte Dokument enthält eine andere Berechnung, aber den selben Betrag. Hier sieht man mal wie schön Politik sein kann, die SPD kann wohl kaum behaupten, dass die Erhöhung auf 364 Euro getrickst ist und zu einer Verarmung der Gesellschaft führt, wenn sie es selbst noch währen der eigenen Regierungszeit vorgeschlagen hat. Die Schwarz-Gelbe Koalition übernimmt einfach den Vorschlag der SPD, packt noch Bildungsleistung für Kinder drauf, passt die Berechnung an und fertig. Das macht die Diskussion noch deutlich interessanter und gibt ihr einen interessanten Beigeschmack. Ich sorge mich nicht um das BVG, das BVG kann nämlich sehr wohl entscheiden, dass die heutige Umsetzung nicht vollständig ist und Nachbesserung fordern. Politisch kommen aber die Parteien in eine schwierige Situation, denn Die Geschichte von den Hartz Konzepten zeigt, dass hier alle beteiligt gewesen sind, von den Gewerkschaften, Sozialverbänden, Universitäten und der Politik waren alle in der Hartz Kommission vertreten und die damalige Rot-Grüne Regierung hatte sich zum Ziel gemacht diese Konzepte 1 zu 1 umzusetzen. Schwarz / Gelb führt diese Politik fort, das heißt, dass hier alle Parteien gefordert sind ein Existenzminimum zu definieren. 364 € scheint ein recht weit verbreiteter Betrag zu sein und ich gehe davon aus, dass von allem aktuellen Getöse im Vermittlungsausschuß wenig überig bleiben wird.
#2.1.1.1
on
2010-09-28 13:28
Um diesen Punkt gehts doch: Warum kommt im 2008er Dokument absolut der selbe Betrag heraus wie im 2010er Dokument. Ich glaube nicht an einen solchen Zufall.
Das obige Dokument komment aus dem Bundesministerium der Finanzen zur Feststellung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums. Hat also mithin wenig mit dem Hartz VI - Satz zu tun. Die Überlegung hinter diesem Dokument war die Fortschreibung des Existenzminimums unter Beruecksichtigung der Preissteigerung und etwaiger richtersprueche. Aber eben nicht unter Beruecksichtigung des Feb2010-BVG-Urteils. Wenn überhaupt kommt also dieses Dokument aus dem damaligen Hause Steinbrueck. Die seltsame Deckungsgleichheit zwischen Referentenentwurf auf dem Bundesarbeitsministerium und 2008er Entwurf aus dem BMF ist sehr hinterfragenswuerdig. Deutlicher kann man nicht ausprechen, das hier finanzielle Erwägungen (ich vermute man hatte die 364 Euro schon 2008 fuer 2010 oder spaeter eingeplant) bei der Findung des neuen Betrags zugrunde gelegt hat, denn die deutlich ausgesprochenen Bedingungen des BVG. Die Auswirkungen der 364 Euro sind viel weitertragender. Wenn man einen Regelsatz höher als 364 Euro definiert, so muesste man diesen erhoehten Satz als auch bei der Festlegung des nicht zu besteuernden Existenzminimums zu Grunde legen. Ich denke man hat hier einfach das BVG-Urteil vollstaendig ignoriert und hat sich irgendein plausibel erscheinendes mathematisches gesucht, um es zu hinterfuettert. Ich bin mir aber ziemlich sicher, das dieses dem Geiste des BVG 2010 urteils in keiner Weise entspricht.
Ich kann noch genauer erklären was eigentlich passiert ist:
Jemand von der Bundesregierung hat sich einfach Thilo Sarrazins Buch gekauft und durchlesen (obwohl sie ja Sarrazin so sehr kritisiert haben). Darin schreibt er das es bei Hartz-4 Sparpotential gibt bei den Ausgaben für Alkohl und Tabakwaren. Genau das hat die Regierung getan, plus 5 Euro dazu geschenkt. Somit hat der Hartz-4ler jetzt mehr Geld in der Tasche, da er ja laut dem neuen Tarif nicht mehr raucht und trinkt und zusätzlich 5 Euro mehr hat. Das niemals ein Hartz-4ler mit dem Rauchen und Trinken aufhört wegen den neuen Regelsätzen ist mir auch klar.
#3
on
2010-09-28 14:05
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