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Den sie wussten nicht, was sie unterschrieben ...Thursday, November 22. 2007Trackbacks
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Nun, die Sache würde ich schon etwas differenzierter sehen. Natürlich kann ein Abgeordneter beschließen, der Fraktionsdisziplin zu folgen ohne sich vorwerfen lassen zu müssen, seine Pflichten als Angeordneter zu verletzen.
Eine Entscheidung in einem Gremium kontrovers zu diskutieren, die getroffene Entscheidung dann aber geschlossen zu vertreten, ist ein ganz normaler Vorgang, gerade auch in der Wirtschaft. Alles andere wäre ein Hühnerhaufen. Was das angeht, argumentiert Frau Nahles schon richtig. Die spannende Frage ist nur, wann ist eine Entscheidung von so grundsätzlicher Natur, daß man nicht bereit ist, sie mitzutragen? Die Vorratsdatenhaltung - egal wie man nun dazu steht - ist ganz sicher eine Grundsatzentscheidung, sogar viel mehr als die Frage ob nun Tornados in Afghanistan Aufklärungsflüge durchführen dürfen oder nicht. Das scheint vielen nicht bewußt zu sein. Wenn man eine solche Grundsatzentzscheidung nicht mittragen kann, dann allerdings sollte man als Amtsträger zurücktreten, als Abgeordneter seinem Gewissen folgen, und als Führungskraft in einer Firma sollte man in einem solchen Fall kündigen. Anders funktioniert Glaubwürdigkeit nicht und man tut sich selbst auch keinen Gefallen damit.
Eine Firma ist keine Demokratie. Unser Staat schon. Und während man für Firmen "commit or quit" gelten lassen kann, so muss man für Politiker ausdrücklich sagen: Das Volk ist der Souverän, sie sind nur uns und ihrem Gewissen verantwortlich. Und genau aus diesem Grunde alimentieren wir Politiker sehr grosszügig. Um sie unabhängig zu halten. Die Fehlentwicklung besteht darin, das wir mittlerweile Poltiker haben, die Politik als Karriere sehen und nicht als Berufung.
Wie ich sehe hab ich mich mißverständlich ausgedruckt.
Mit Amtsträger meinte ich vor allem Minister und ggf. Staatssekretäre. Diese sind letzten Endes durchaus Führungskräften in der Wirtschaft vergleichbar. Der Abgeordnete bleibt natürlich, der stimmt gegen die Fraktion, wenn es eine Grundsatzentscheidung ist und er/sie diese nicht mittragen kann.
Am Ende könnten die Grünen mit ihrer Trennung von Amt und Mandat vielleicht sogar recht gehabt haben ...
Ich schließe mich Jörg an, Frau Nahles hat einen kleinen Trugschluss in Ihrer Argumentation - meiner Ansicht nach.
Sie sagt, dass Fraktions zwang zwar allgemein gilt, doch: *"Das gilt nicht für Fragen wie Krieg und Frieden. Manchmal z.B. bei Patientenverfügungen usw. steht von vorneherein fest, dass frei abgestimmt wird."* Beide Beispiele betreffen direkt durch das Grundgesetz geschützte Bereiche des Lebens, sind also "verfassungsnah". Das trifft auch voll und ganz auf das Gesetz zu, mit dem die Vorratsdatenhaltung beschlossen wurde - es ist ebenfalls sehr verfassungsnah, da es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betrifft. Also wäre das Gesetz unter diesem Aspekt etwa auf der gleichen Ebene wie die Patientenverfügung anzusiedeln, wenngleich es nicht Leben und Tot eines Menschen beeinflussen kann. Daher ergibt sich die Frage, warum Fraktionszwang herrschte, praktisch automatisch. Ich denke, bei Abgeordneten gibt es noch eine weitere Metrik, in der die Relevanz von Entscheidungen gemessen wird: Verständlichkeit für Otto-Normal-Bürger, die morgens die Bildzeitung lesen und alle paar Jahre zur Wahlurne dackeln. Wenn es da Profilierungsmöglichkeiten gibt, die mit großen Gesten und wenig Worten erledigt sind, setzt man sich persönlich ein. Wenn das Gesetz aber Erklärungsbedarf hat, ehe man sich profilieren kann, zieht sich der Politiker dezent in den Fraktionszwang zurück und weisst auf diesen hin, wenn Bürger mit Interesse an dem bestimmten Gesetz nachfragen. Uns als IT-nahen Webnutzern ist die Relevanz der Vorratsdatenhaltung bewusst, und auch, was damit letztlich gemacht werden kann. Das ist es dem normalen Wähler nach Ansicht der Politiker wohl nicht. Diesem genügt der Hinweis auf Gefahrenabwehr, und der berühmte Spruch, man habe doch nichts zu verbergen.
Auch noch interessant:
http://www.marco-buelow.de/uploads/media/Stellungnahme_SZ_Magazin_neu_01.pdf der Artikel bezieht sich darauf: http://sz-magazin.sueddeutsche.de/index.php?id=110&tx_ttnews[tt_news]=3658&tx_ttnews[backPid]=109&tx_ttnews[showUid]=346&tx_ttnews[catSelection]=6 Hier wird über die komische Moral diskutiert, dass man Gesetzen zustimmt (Stichwort: Fraktionszwang), aber gleichzeitig hofft, dass der Bundesgerichtshof die wieder einkassiert: http://www.coffeeandtv.de/category/politik/ Also wieso überhaupts dafür stimmen ?? ciao Alex |
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