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GPL-Durchsetzung und die FolgenTuesday, September 19. 2006Trackbacks
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Hallöchen,
ich verstehe, dass es utopisch ist, zu hoffen, dass die GPL die Hersteller dazu bewegen wird, meinetwegen (ja. ich WILL den Kernel meines Handys austauschen) seine Geschäftsgeheimnisse offen zu legen. Der Hersteller will den Sourcecode nicht veröffentlichen, weil er befürchtet, der Konkurrenz den Nachbau zu erleichtern, oder weil er nicht will, dass seine Hacks bekannt werden, welche er verwenden musste, um das Produkt rechtzeitig auf den Markt zu bringen. Das ist soweit klar und absolut verständlich und damit muss ich wohl leben. Was ich aber nicht verstehe, ist dass sich der Hersteller nach eigenem Gutdünken an fremdem Code (=geistiges Eigentum - also genau das, was der Hersteller selbst schützen will) bedienen kann, ohne die Ansprüche des Urhebers zu respektieren. Diese Ansprüche sind in diesem Fall klar: Wenn sich jemand am Code bedient und das Endprodukt weiterverbreitet, so sind die Änderungen offen zu legen. Geschieht dies nicht, so darf man sich nicht am Code bedienen. Das stellt klar: Der Urheber des Codes will weniger dass sein Produkt grosse Verbreitung findet, als dass sein Code durch seine Verbreitung verbessert wird. Das ist eine Frage der Prioritäten und es ist eine Frage, die schlussendlich nur der Urheber des gestohlenen Programmcodes beantworten kann. Mit der Wahl der GPL als Lizenz hat er klar gestellt, dass die Offenheit seines Codes wichtiger ist, als seine Verbreitung. Ich gebe Dir recht, dass Klagen der Verbreitung von GPL-Software abträglich sind. Mein Punkt war und ist aber, dass es für uns als Endbenutzer keinen Unterschied macht, ob geklauter GPL-Code in einer geschlossenen Firmware drin ist, oder ob es ein proprietäres (möglicherweise ebenfalls geklautes) Betriebsystem mit proprietären Modulen ist, da für uns als Enduser ohnehin kein Unterschied im Handling des Ergebnisses besteht. So zeigen sich in Zukunft zwei Alternativen ab, wenn weiterhin auf rechtliche Durchsetzung der GPL gepocht wird: 1) Fehlbare Hersteller gehen zurück zu proprietärer Software auf ihren Geräten. Wir als Enduser verlieren nichts, weil die Geräte aufgrund der Fehlbarkeit ohnehin vollkommen unmodifizierbar waren. Der geschädigte Urheber des betroffenen Codes gewinnt insofern, als dass der von ihm erstellte Code (=sein Code) nun nicht mehr entgegen seiner Bestimmungen verwendet wird. 2) Fehlbare Hersteller öffnen ihren Code. Dies ist, wie Du in deinem Artikel schreibst, die Minderheit aller Fälle. In diesem Fall gewinnt nicht nur der Urheber des betroffenen Codes (siehe oben), sondern auch der Enduser, weil aus dem geschlossenen Produkt nun ein offenes wurde und der Enduser nun den Kernel seines Telefons austauschen kann. Ich als Enduser, welcher nichts zum geklauten Code beigetragen hat, habe keinerlei Anspruch darauf, vom Urheber zu fordern, wie er sich zu entscheiden hat. Pocht der Urheber auf rechtmässige Verwendung seines Codes, so bin ich als Enduser vom Hersteller abhängig: Entweder er öffnet sein Produkt (cool! Neuer Kernel) oder er verwendet in Zukunft andere Software, was für mich als Enduser keinerlei Änderungen bedeutet. Der Uhrheber kann aber mit dem Gedanken beruhigt sein, schlussendlich doch noch zu seinem Recht zu kommen. Denn: Wäre er mit der Verwendung seines Codes in geschlossenen Produkten einverstanden gewesen, hätte er eine andere Lizenz als die GPL gewählt. Philip PS: Meine Meinung zur viel zu kleinen Grösse des Kommentarfeldes auf deinem Blog besteht weiterhin :p |
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