QuicksearchDisclaimerThe individual owning this blog works for Oracle in Germany. The opinions expressed here are his own, are not necessarily reviewed in advance by anyone but the individual author, and neither Oracle nor any other party necessarily agrees with them.
|
GPL vor Gericht durchgesetztSunday, September 10. 2006Trackbacks
Trackback specific URI for this entry
No Trackbacks
Comments
Display comments as
(Linear | Threaded)
http://blog.koehntopp.de/archives/680-Von-der-GPL.html
Die GPL ist nicht viral: Man kann sich an der GPL nicht aus versehen anstecken. Man kann Code schreiben, der mit Code unter der GPL zusammen in ein Programm gesteckt wird. Das passiert aber nicht aus Versehen, sondern jemand hat das bewußt so zusammengebaut - so wie sich jemand entscheidet, Code aus der eigenen Softwareentwicklung etwa mit Code aus Bibliotheken von Microsoft zusammenzulinken. Im Falle der GPL verlangt die GPL, daß dieser eigene Code dann auch unter der GPL stehen muß, wenn er mit dem GPL-Code zusammen in einem Programm bleiben soll, damit das resultierende Binary nach dem Urheberrecht legal ist. Die GPL enteignet nicht: Man kann kein Eigentum verlieren durch die GPL. Baut man illegal Code, der nicht unter der GPL steht mit Code, der unter der GPL steht zusammen, verstößt man gegen die Nutzungslizenz der GPL. Sie erlischt. Man kann das resultierende Produkt vorübergehend nicht verkaufen, bis man die Situation bereinigt hat. Die GPL macht nur eine Sache: Sie stellt einem die Arbeit anderer Leute an einem Programm ohne weitergehende Schranken zur Verfügung unter der einen zwingenden Bedingung, die eigene Arbeit, die in dasselbe Programm gesteckt wird, ebenfalls unter genau denselben Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Dieses Angebot kann man akzeptieren oder nicht. Wenn man es nicht akzeptiert, kann man GPL-Programme immer noch benutzen - die GPL nimmt die Programmausführung gleich als erstes ausdrücklich von allen anderen Einschränkungen aus. Man kann ein GPL-Programm dann aber nicht mehr vervielfältigen, verbreiten oder verändern. Wenn man das Angebot akzeptiert, kann man die ganze Vielfalt der GPL-Programme für sich nutzen, ohne Einschränkungen bis auf eben diese eine. Die GPL ist ein Angebot, an etwas mitzuarbeiten, daß größer ist als ein Einzelner, und das unter denselben Bedingungen wie alle, die vor einem daran mitgearbeitet haben oder nach einem daran arbeiten werden. Wenn man das nicht möchte, dann muß man eben alleine arbeiten.
die vxworks geräte von linksys kommen mit weniger speicher und sind imho auch prozessormäßig abgespeckt - vxworks scheint somit tatsächlich weniger ressourcenhungrig zu sein.
Dein Blog-Eintrag suggeriert, dass die Verbreitung von Linux (ohne entsprechende Einhaltung der Lizenz) ein erstrebenswertes Ziel sei. Dies ist m.E. nicht so.
Was haben wir denn davon, wenn ueberall Linux laeuft, aber keine der Freiheiten gewaehrt werden (z.B. weitere Veraenderungen vorzunehmen, etc)? Nichts. Linux ist wie andere Freie Software ein Werkzeug, um eine offenere und freiere IT-Welt zu schaffen - und kein Selbstzweck.
Nein, Linux darf ohne Einhaltung der Lizenz nicht weiterverbreitet werden. Worauf ich in meinen Artikel hinaus will, ist der Punkt, das dies dem Wachstum von Linux möglicherweise Grenzen setzt. Ein unlösbares Dilemma aus meiner Sicht.
|
+1The LKSF bookThe book with the consolidated Less known Solaris Tutorials is available for download here
Web 2.0Contact
Networking xing.com My photos CommentsMon, 21.05.2012 18:04
Hello Kevin, Im not surprised
with what you are seeing or ha
ve seen when attaching a SSD t
o a USB2.0. USB3.0 helps [...]
Mon, 21.05.2012 04:44
Hi Greg,
With regards to IO
PS I have seen terrible result
s using a 60GB SATA2 SSD with
USB2.0 - USB2 really cho [...]
about ZFS Dedup Internals
Sat, 19.05.2012 09:50
There is no impact to boot/imp
ort times, as the DDT is loade
d as needed ... so the pool is
imported as fast as wit [...]
Buttons![]() This work is licensed under a Creative Commons Attribution-Noncommercial-Share Alike 3.0 Germany License
![]() ![]() ![]() Blog Administration |